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Wichtiger Hinweis zur An- und Abmeldung für Stromlieferverträge ab dem 06.06.2025

Ab dem 06. Juni 2025 Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden (LFW 24) möglich.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kunden,

eigentlich nichts Neues, denn für Sie ändert sich aktuell fast nichts. Haben Sie sich für uns entschieden, können Sie mit uns einen Stromliefervertrag schließen und direkt 2 Werktage nach Ihrer Anmeldung durch uns beliefert werden.
Wenn Sie aktuell noch durch einen anderen Lieferanten versorgt werden, setzt dies voraus, dass Sie Ihren bisherigen Stromliefervertrag bereits fristgemäß gekündigt haben. Denn die Kündigungsfristen Ihres aktuellen Vertrages behalten nach wie vor ihre Gültigkeit. Wir übernehmen aber natürlich weiterhin gern die Kündigung für Sie.

Was hat sich geändert?

Durch Festlegungen der Bundesnetzagentur entfällt bundesweit ab dem 06.06.2025 die Frist für rückwirkende An- und Abmeldungen.
Alle Änderungen gelten nur für zukünftige Termine. Die Netzbetreiber können uns darum auch nur für ein in der Zukunft liegendes Datum als Ihren Versorger zuordnen. Wenn alle Informationen vorliegen, haben die beteiligten Marktpartner (Netzbetreiber, ggf. alter Lieferant, Messstellenbetreiber) 24 Stunden Zeit, darauf zu reagieren – daher die Bezeichnung „24-Stunden-Wechsel“.

Was bedeutet das für Sie?

Wir haben zur Erläuterung ein paar Beispiele aufgeführt, sollten Sie dazu Fragen oder Anregungen haben, so melden Sie sich gern bei uns.

  • Einzug/Mieterwechsel1
    • Damit Einzüge reibungslos umgesetzt werden können, benötigen wir frühestmöglich, spätestens zwei volle Werktage vor dem gewünschten Einzugsdatum die notwendigen Informationen wie
  • Name, Vorname, Firma
  • Zählernummer
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Datum
  • Marktlokations-ID (sofern zur Hand)
  • Diese wird Ihnen mit der Vertragsbestätigung, der Rechnung oder Abschlagsanforderung mitgeteilt.

1 Wir empfehlen die Hergabe des Übergabeprotokolls. (Den Zählerstand können Sie später nachreichen.) Darin sollten alle notwendigen Daten vorhanden sein. Das Übergabeprotokoll geht an den Netzbetreiber als Verantwortlichen. Dieser prüft alle Angaben und ordnet dem jeweiligen Kunden seinen Versorger zu und bestimmt gemäß den gesetzlichen Fristen das Datum des Lieferbeginns. Erst danach kann eine Vertragsbestätigung durch uns erfolgen.

Sofern sich der Mieter für uns entscheidet, hat er entweder den Vertrag direkt mit uns geschlossen oder wird vom Netzbetreiber (entsprechend der o.g. Angaben) der Grundversorgung zugeordnet.
Hat sich ein fremder Lieferant für eine Verbrauchsstelle angemeldet, dann geht die Zuordnung der Verbrauchsstelle ebenfalls aufgrund der o.g. Angaben an den jeweiligen Lieferanten.

  • Umzug/Auszug
    • Die Kündigungsfrist des Stromliefervertrages mit der Havelstrom Zehdenick GmbH beträgt bei Umzug zwei Wochen. Diese Kündigungsfrist ist einzuhalten. Eine rückwirkende „Abmeldung“ ist nicht mehr möglich und führt dazu, dass bis zur fristgemäßen Kündigung der Vertrag fortbesteht und auch die Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt, auch wenn er bereits ausgezogen ist.
  • Lieferantenwechsel
    • Die Kündigungsfrist des Stromliefervertrages (außerhalb der Grundversorgung) mit der Havelstrom Zehdenick GmbH beträgt bei einem Lieferantenwechsel einen Monat. Diese Kündigungsfrist ist einzuhalten. Eine rückwirkende „Abmeldung“ ist nicht mehr möglich und führt dazu, dass bis zur fristgemäßen Kündigung der Vertrag fortbesteht und auch die Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt.
  • Leerstand
    • Sie haben während des Leerstandes einer Wohnung eventuell keinen Stromliefervertrag geschlossen. Sobald Ihnen bekannt ist, dass ein Leerstand beginnt oder endet, teilen Sie uns dies bitte mit. Sollte durch Sie jedoch während der Zeit des Leerstandes eine Abnahme erfolgen, so ist automatisch ein Stromliefervertrag geschlossen worden, der bis zur fristgemäßen Kündigung gültig ist und Ihnen gegenüber abgerechnet werden muss. Bitte informieren Sie uns über eine Abnahme auch mindestens zwei volle Werktage im Voraus.
    • Bei Einzug eines Mieters siehe „Einzug/Mieterwechsel“.
  • Vertragskündigung
    • Die Kündigungsfrist des Stromliefervertrages (außerhalb der Grundversorgung) mit der Havelstrom Zehdenick GmbH beträgt einen Monat. Diese Kündigungsfrist ist einzuhalten. Eine rückwirkende „Kündigung“ ist nicht möglich und führt dazu, dass bis zur fristgemäßen Kündigung der Vertrag fortbesteht und auch die Abrechnung gegenüber dem Kunden erfolgt.
    • Verbrauchsstellen, die nach der Kündigung eines Stromliefervertrages keinen neuen Lieferanten haben, fallen automatisch in die Grundversorgung des örtlichen Grundversorgungsunternehmens.
    • In Zehdenick sind wir Ihr Grundversorger.

Fazit:

  • Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben erhalten.
  • Jeder Wechsel gilt nur noch in die Zukunft.
  • Melden Sie jede Änderungen frühestmöglich an.
  • Geben Sie dabei die Adresse sowie die Zählernummer an.
  • Die Zählerstände können Sie im Anschluss nachreichen.

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe.

Ihr Team der Havelstrom Zehdenick GmbH