Hier finden Sie Ihren individuellen Tourenplan für die Grubenentleerung/Fäkalienabfuhr Zehdenick. Sie können nach Ihrem Ortsteil suchen und die Termine für die mobile Entsorgung einsehen. Sie können auch unseren Online-Service nutzen, um Ihre Abfuhrtermine zu ändern oder zu bestätigen.
2024
Gemäß der Satzung über die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Zehdenick in Ihrer jeweils gültigen Fassung werden die Grundstückskläranlagen von der Stadt oder ihrem Beauftragten nach Maßgabe dieser Satzung entleert oder entschlammt. Zu diesem Zweck ist der Stadt oder ihrem Beauftragten ungehindert Zutritt zu gewähren.
Abflusslose Sammelgruben werden im 4-wöchigen Tourenrhythmus geleert. Für Fahrten unter dem Tourenrhythmus werden gemäß Schmutzwassergebührensatzung Mehraufwandszuschläge erhoben. Zuschläge werden auch für Schlauchlängen > 12 m erhoben. Der Grundstückseigentümer ist verpflichtet, rechtzeitig – mindestens jedoch 7 Tage vorher – bei der Stadt oder bei dem von ihr Beauftragten die Notwendigkeit einer Grubenentleerung anzuzeigen.
Kleinkläranlagen werden nach Bedarf und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN 4261, insbesondere Teil 4) sowie der wasserrechtlichen Erlaubnis entschlammt. Danach ist grundsätzlich eine jährliche Entschlammung durchzuführen.
Zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage im Sinne des § 1 Abs. (1) Nr. 2 gehören alle Vorkehrungen und Einrichtungen für das Einsammeln des in Grundstückskläranlagen anfallenden Schlamms bzw. gesammelten Schmutzwassers und deren Einleitung und Behandlung in Schmutzwasserbeseitigungsanlagen außerhalb des zu entwässernden Grundstücks (z.B. Entsorgungsfahrzeug, Annahmestelle).
Grundstücksentwässerungsanlagen sind Einrichtungen, die der Sammlung, Speicherung, Vorbehandlung, Prüfung und Ableitung des Schmutzwassers in Gebäuden und auf Grundstücken bis zum Grundstücksanschluss dienen, soweit sie nicht Bestandteil einer öffentlichen Schmutzwasseranlage sind. Dazu gehören insbesondere die Leitungen, die im Erdreich oder im Fundamentbereich verlegt sind und das Schmutzwasser dem Anschlusskanal zuführen.
Grundstückskläranlagen sind alle auf dem zu entwässernden Grundstück befindlichen Einrichtungen und Vorkehrungen zur Sammlung und Vorbehandlung von Schmutzwasser, welches für eine Behandlung in der dezentralen Schmutzwasseranlage im Sinne des Absatzes 5 eingebracht werden soll. Dazu gehören insbesondere Kleinkläranlagen und abflusslose Sammelgruben und Abscheider.
Ansprechpartner:
Janette Okonek
Tel.: 03307/4693-81
E-Mail: auftragswesen@stadtwerke-zehdenick.de