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Soforthilfe Gas/Fernwärme und GaspreisbremseIhr Dezember Abschlag Gas und Fernwärme entfällt in diesem Jahr!

Im Dezember 2022 müssen Gas- und Fernwärmekunden und -kundinnen keinen Abschlag zahlen, denn dieser wird als einmalige monatliche Unterstützung vom Staat finanziert. Das hat die Bundesregierung im Rahmen der Beratungen für die Gaspreisbremse entschieden, um Bürger und Bürgerinnen weiter im Kampf gegen die hohen Energiekosten zu entlasten. Von dieser Regelung profitieren alle privaten Haushalte und kleinere Unternehmen. Größere Unternehmen und die Industrie werden ab Januar mit einem separaten Mechanismus unterstützt.

Sie müssen im Dezember Ihren Gas- bzw. Fernwärmeabschlag nicht bezahlen, denn dieser wird einmalig vom Staat übernommen.

Sie sind Lastschriftkunde:

Wir ziehen im Dezember keinen Abschlag von Ihrem Konto ab.

Sie überweisen selbst:

Dann überweisen Sie Ihren Dezemberabschlag in diesem Jahr bitte nicht.

Sie haben einen Dauerauftrag:

Dann stoppen Sie bitte Ihren Auftrag für Dezember 2022.

Sie haben Ihren Dezemberabschlag bereits bezahlt:

Dann wird diese zusätzliche Zahlung in der nächsten Abrechnung als Guthaben verrechnet oder kontaktieren Sie einfach uns und teilen uns via

E-Mail an:            info@stadtwerke-zehdenick.de

oder

Post an: Stadtwerke Zehdenick GmbH
Kundenservice
Schleusenstr. 22 
16792 Zehdenick

Ihre IBAN, Ihren Namen, Ihre Kundennummer und Ihre Verbrauchsstelle mit, dann wird das Geld auf Ihr Konto zurücküberwiesen:

Erläuterung für unsere Gaskunden:

Wir begrüßen die von Seiten der Bundesregierung eingeführte Unterstützung sehr. Leider sind die Maßnahmen für uns als Gasversorgung nicht einfach umzusetzen.

Denn der nicht gezahlte Dezemberabschlag ist nicht der Betrag, der später in der Rechnung tatsächlich erstattet wird.

Denn tatsächlich werden von uns nur 11 Abschläge erhoben, darum muss der Erstattungsbetrag (als ein Zwölftel des Jahres) ermittelt werden:

Für Sie wird jährlich mehrmals eine Jahresverbrauchsprognose ermittelt. Die Prognose aus September 2022 soll die Basis zur Ermittlung des Erstattungsbetrages sein. Warum die Prognose vom September? Weil im September die Sparmaßnahmen noch nicht so stark ausgeprägt waren und so der Erstattungsbetrag etwas höher ausfallen sollte.

Ermittlung des Erstattungsbetrages am Beispiel des Tarifes „Lokal 12“ mit einer Jahresprognose von 12.000 kWh:

Formel:1/12 der Septemberprognose 2022XArbeitspreis Dez. 2022+1/12 Grundpreis=Erstattungsbetrag Dezember-Soforthilfe
Beispielrechnung:1.000 kWhX0,1060 €/kWh+8,98 €=114,98 €
Inklusive 7 % Mehrwertsteuer

Warum der Preis vom Dezember?

Da im Dezember 2022 die Preisanstiege am größten waren, soll dieser Preis zugunsten der Letztverbraucher berücksichtigt werden, auch wenn in den Monaten davor andere Preise galten. (Die Gasbeschaffungsumlage ist bei der Ermittlung des Erstattungsbetrages gänzlich unbeachtet geblieben.)

So werden Fernwärme-Kunden entlastet

Bei Fernwärme soll nach dem Papier der Bundesregierung die Entlastung dem Betrag der September-Abschlag zuzüglich einem pauschalen Anpassungsfaktor i.H.v. 20% entsprechen, der die Preissteigerungen im Zeitraum bis Dezember abbilden soll.

Wie bekommen Mieter die Soforthilfe?

Für Mieter soll es in diesem Fall eine Sonderregelung geben, da diese keinen direkten Vertrag mit dem Versorger haben, sondern Ihre Heizkosten in Form der Nebenkostenabrechnung direkt an den Vermieter zahlen. Bei zentral beheizten Mietshäusern soll im Zuge der Nebenkostenabrechnung die Gutschrift vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Bitte wenden Sie sich zur genauen Abstimmung und mit weiteren Fragen an Ihren Vermieter.

Gaspreisbremse 2023

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine soll der Gaspreis von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden – angestrebt wird die rückwirkende Geltung zum 1. Februar.

Eine befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird hier auf 7 Cent gedeckelt. 

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastungen-im-ueberblick/strompreisbremse-2125002

Sobald der rechtliche Rahmen dafür geschaffen ist, werden wir die Regelungen selbstverständlich entsprechend umsetzen. Wir hoffen, Ihnen im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnungen nähere Erläuterungen geben zu können oder auch hier auf unserer Internetseite.

Kontakt

Für Fragen können Sie sich gern an unser Kundenteam wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Telefon: 0 33 07/ 46 93 – 0
E-Mail: info@stadtwerke-zehdenick.de