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Aktuelle Information zur Gasbeschaffungsumlage

Die Gasbeschaffungsumlage fällt

Am 29.09.2022 hat die Bundesregierung über die Bundespressekonferenz bekanntgegeben: Die Gasbeschaffungsumlage (2,59 ct/kWh, brutto) tritt am 01. Oktober nicht in Kraft, dafür kommt eine Gaspreisbremse.

Wir hatten Sie bereits u.a. über die Einführung der Gasbeschaffungsumlage informiert und Ihre Abschläge ab November dieses Jahres angepasst. Die Gasversorgung Zehdenick GmbH wird den Wegfall bei den Kostenbestandteilen vollumfänglich in der Jahresverbrauchsabrechnung (oder Endrechnung) berücksichtigen. Da die Preismitteilung weitere Abgaben beinhaltete (Gasspeicherumlage, Bilanzierungsumlage) empfehlen wir auch aufgrund vieler Kundenrückmeldungen, die Abschläge zum 01.11.2022 nicht noch einmal anzupassen. So müssen Sie Ihre Daueraufträge etc. nicht noch einmal anpassen. Entstehende Guthaben werden Ihnen selbstverständlich ausgezahlt.

Beispiele Anteil der Gasbeschaffungsumlage am Abschlag:
Bei einem Jahresverbrauch von ca. 10.000 kWh ca. 23 €.
Bei einem Jahresverbrauch von ca. 30.000 kWh ca. 70 €.
Bei einem Jahresverbrauch von ca. 100.000 kWh ca. 117 €.

Sollten Sie dennoch eine Anpassung Ihres Abschlages wünschen, melden Sie sich gern im Kundencenter.

Für die Gaspreisbremse sind noch keine konkreten Maßnahmen bekannt. Eine eigens dafür eingerichtete Gaskommission kündigt eine „schnell umsetzbare“ Lösung an.

Augenblicklich erreichen uns viele Fragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die aktuelle Entwicklung erst einmal neu bewerten müssen.

Vielen Dank.

Ihre Gasversorgung Zehdenick GmbH